BREXIT – Umsatzsteuerliche Änderungen ab 01.01.2021
Mit 31.02.2020 ist Großbritannien aus der EU ausgetreten. Aufgrund der Übergangsphase bis 31.12.2020 ergeben sich bis zum Jahreswechsel keine umsatzsteuerlichen Änderungen. Die britische Regierung hat eine Verlängerung der Übergangsphase bereits ausgeschlossen. Ab 01.01.2021 wird Großbritannien daher aus umsatzsteuerlicher Sicht als Drittland zu behandeln sein.
Lieferungen von Österreich nach Großbritannien werden damit ab 01.01.2021 als Ausfuhrlieferungen abzuwickeln sein (§ 7 UStG). Britische Empfänger werden künftig keine UID-Nummern in Großbritannien mehr haben. Die Meldung einer Lieferung nach Großbritannien in der Zusammenfassenden Meldung ist künftig nicht mehr notwendig, stattdessen sind Ausfuhrnachweise zu erbringen. Weiters werden diese Lieferungen zur Ausfuhr angemeldet werden müssen. Unternehmen sollten daher frühzeitig die internen Systeme entsprechend umstellen.
Lieferungen von Großbritannien nach Österreich werden ab nächstem Jahr als Einfuhrlieferungen zu verzollen und versteuern sein (§ 1 Abs 1 Z 3 UStG). Neben möglichen Zöllen wird jedenfalls die Einfuhrumsatzsteuer anfallen.
Neben der Ein- und Ausfuhr von Waren im Zusammenhang mit Großbritannien werden voraussichtlich weitere Änderungen insbesondere im Zollverfahren zu erwarten sein. Da bisher noch keine Einigung zwischen der EU und Großbritannien hinsichtlich eines Abkommens erzielt werden konnte, ist die weitere Entwicklung derzeit unklar.
Stand 01. Dezember 2020 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)