Erleichterungen für Betriebsübergaben | Grace-Period-Gesetz

Im Ministervortrag vom 6.10.2021 hat die Bundesregierung das sogenannte Grace-Period-Gesetz vorgestellt, durch welches bei Betriebsübergaben an Angehörige eine zweijährige „Grace-Period“ geschaffen werden soll. Diese „Gnadenfrist“ soll vor allem für mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die anfallenden Steuern bei Betriebsübergaben von KMU’s sorgen. Die übergebende Person hat die Möglichkeit einen Antrag auf Begleitung beim Finanzamt Österreich zu stellen, wodurch eine zweijährige Phase der Zusammenarbeit eröffnet wird. Die Unternehmer sollen die Möglichkeit haben Auskunft über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erhalten. Weiters ist vorgesehen, dass bisher noch ungeprüfte Zeiträume von der Finanz geprüft werden und eine nochmalige Prüfung ausgeschlossen ist. 

Neben der Einführung der begleitenden Unternehmensübertagung ab 2023 enthält der Ministerialentwurf auch Verfahrensvereinfachungen im Bereich des Gewerberechtes und des Arbeitnehmerschutzes.

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Stand 24. November 2021 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)