Für Kapitalgesellschaften
Steueroptimierung durch Gruppenbesteuerung
Bessere Verlustverwertung im Konzern
Der Vorteil der Gruppenbesteuerung besteht vor allem darin, dass Gewinne und Verluste der in die Gruppe einbezogenen Kapitalgesellschaften miteinander verrechnet werden können. Es können auch ausländische Tochtergesellschaften[1] einbezogen werden, sodass dadurch auch Auslandsverluste in Österreich verwertet werden können. Für Verluste der inländischen Gruppenmitglieder gibt es keine 75 %-Verlustverrechnungsgrenze.
Verwertung der Finanzierungskosten beim Kauf von Kapitalgesellschaften
Wird zwischen der kaufenden Kapitalgesellschaft und der Zielgesellschaft eine steuerliche Gruppe gebildet, dann sind Zinsen auf die Kaufpreisfinanzierung mit Gewinnen aus der Zielgesellschaft verrechenbar.
Für die Begründung einer Unternehmensgruppe ist neben der ab Beginn des Wirtschaftsjahres erforderlichen finanziellen Verbindung[2] die Einbringung eines Gruppenantrages beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Dieser muss spätestens vor dem Bilanzstichtag jenes Jahres gestellt werden, für das er erstmals wirksam sein soll. Mitunter kann daher noch für das gesamte Jahr 2017 eine Unternehmensgruppe gebildet werden.
GmbH-Geschäftsführergehälter (versus Gewinnausschüttung)
Die optimale Höhe von GmbH-Geschäftsführergehältern sollte im Auge behalten werden. Sonst könnte man unnötig mehr Steuern zahlen, als unbedingt erforderlich ist. Nachstehende Faktoren sind zu berücksichtigen.
Der 50 %-Grenzsteuersatz beginnt ab € 90.000 Einkommen.
Der Gewinnfreibetrag im Ausmaß des Grundfreibetrages (bis zu € 30.000 Gewinn) ist übrigens auch für wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer anwendbar.
Daneben kann weiterhin das Betriebsausgabenpauschale von 6 % (oder in Einzelfällen 12 %) geltend gemacht werden. Stattdessen kann auch ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag, insbesondere bei höheren Bezügen, interessant sein.
Bei GSVG-pflichtversicherten Gesellschafter-Geschäftsführern zählen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch Gewinnausschüttungen zur Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Sozialversicherungsbeiträge. In der Vergangenheit hatten die Sozialversicherungsträger Probleme mit der Informationsbeschaffung, sodass dies oft unterlassen wurde. Seit 1.1.2016 ist die Erfassung von GSVG-pflichtversicherten Gesellschafter-Geschäftsführern im Rahmen der Kapitalertragsteuer-Anmeldung vorgesehen (Namen, Sozialversicherungsnummer, Bruttobetrag), sodass die Sozialversicherungsträger eine automatische Meldung erhalten und die Beträge nun in die Bemessungsgrundlage miteinbeziehen können.
Umwandlung in Verlustsituationen
Durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) in ein Einzelunternehmen oder in eine Personengesellschaft spart man sich die Mindestkörperschaftsteuer bzw. kann man diese unter Umständen persönlich übernehmen und kann steuerliche Verluste gegen andere Einkünfte ausgleichen. Freilich muss dabei auch beachtet werden, ob man damit für mehr faktisch bestehende Risiken persönlich haftet als bisher. Zur Vermeidung zusätzlicher persönlicher Haftungen kann die Umwandlung in eine GmbH & Co KG (AG & Co KG) Abhilfe leisten.
[1] Voraussetzung ist die Ansässigkeit der Tochter in einem EU-Staat oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht.
[2] Kapitalbeteiligung von mehr als 50% und die Mehrheit der Stimmrechte.