Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (E-A-R)
Gewinnverlagerung (Steuerstundung) bzw. Glättung der Progression
Einnahmen-Ausgaben-Rechner ermitteln den Gewinn oder Verlust nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass mit dem gewählten Zahlungszeitpunkt Einfluss auf das steuerliche Jahresergebnis genommen werden kann[1].
Bei Einnahmen: zB durch spätere Rechnungslegung und/oder Steuerung des Zahlungseingangs
Bei Ausgaben[2]: zB durch Vorziehung oder Aufschiebung der Zahlung.
Gewinnpauschalierung für Kleinunternehmer
Einnahmen-Ausgaben-Rechner dürfen Ihren Gewinn pauschal ermitteln, sofern der Umsatz des Wirtschaftsjahres € 35.000 nicht übersteigt. Dies gilt nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände. Die Betriebsausgaben dürfen pauschal mit 45% bzw 20% bei Dienstleistungsbetrieben angesetzt werden. Darüber hinaus dürfen nur die Sozialversicherungsbeiträge in Abzug gebracht werden. Gerade bei kleinen Unternehmen, welche oftmals wenig Ausgaben zu verzeichnen haben, kann die Inanspruchnahme der Pauschalierung von Vorteil sein.
[1] Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (zB Löhne) gibt es eine 15-Tage-Regel, nach der zB die am 10.01. bezahlte Dezember-Miete noch als Betriebsausgabe des alten Jahres zu berücksichtigen ist.
[2] Anlagevermögen mit einem Anschaffungswert von über € 800 ist über die Abschreibung zu berücksichtigen. In diesem Bereich ist der Zeitpunkt der Lieferung und Inbetriebnahme, nicht die Zahlung relevant. Bei bestimmten Ausgaben dürfen die Vorauszahlungen nur das laufende und das folgende Jahr betreffen (Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten).
Stand 26. November 2021 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)