GmbH – Digitale Gründung
Mit dem ENG (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz) wurde die Gründung von GmbH’s erleichtert. Voraussetzungen für die Gründung und Eintragung einer GmbH in das Firmenbuch ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages in Notariatsaktsform (persönliches Erscheinen vor dem Notar). Ab 1.1.2019 ist die digitale GmbH-Gründung vorgesehen. Neben dem klassischen Notariatsakt ist nun auch die Möglichkeit eines elektronischen Notariatsaktes verankert.
Damit gewährleistet ist, dass der Notar die ihn treffenden Identifizierungs-, Beistands- und Belehrungspflichten erfüllen kann, sind entsprechende elektronische Kommunikationsmittel zu verwenden. So hat der Notar zB die Identität anhand eines amtlichen Lichtbildausweises im Rahmen einer Videokonferenz festzustellen. In Zukunft soll auch die Identifikation mittels elektronischem Ausweis (zB Bürgerkarte) möglich sein.
Stand: 30. November 2018