Internationales Steuerrecht │Homeoffice bei Grenzgänger-Regelung mit DE, CH und FL
In den letzten Jahren haben Telearbeit und Homeoffice-Tage den Arbeitsalltag von vielen Arbeitnehmern begleitet. Es ist auch für die Zukunft anzunehmen, dass durch die fortschreitende Digitalisierung Arbeitstätigkeiten vermehrt vom Wohnort aus vorgenommen werden. Um dieser geänderten Arbeitssituation gerecht zu werden, haben Österreich und Deutschland im Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen[1], unterzeichnet am 21.08.2023, die Grenzgänger-Regelung großzügiger ausgestaltet:
- Homeoffice-Tage sind ab 01.01.2024 keine schädlichen Tage mehr. Das tägliche Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsort ist nicht mehr notwendig, um als Grenzgänger zu gelten.
- Grenzzone: Die Regelung sieht nun vereinfachend vor, dass der Hauptwohnsitz in der Nähe der Grenze und der Tätigkeitsort üblicherweise in der Nähe der Grenze liegen müssen. In der Nähe der Grenze liegen jedenfalls alle Gemeinden, die ganz oder teilweise in der 30-km-Zone von der Grenze liegen. Dies gilt für beide Richtungen. Der Tätigkeitsort darf bis höchstens 45 Arbeitstage bzw. 20% der tatsächlichen Arbeitstage im Jahr außerhalb der 30-km-Zone liegen.
- Die Grenzgängerregelung ist auch auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst anwendbar[2].
Für Grenzgänger in die Schweiz und nach Liechtenstein gibt es keine Änderungen bezüglich Home-Office zu vermelden, hier gilt weiterhin:
- Schweiz: unabhängig wie hoch das Ausmaß der Homeoffice-Tätigkeit in Österreich ist, darf die Schweizer Kantonalbehörde keine Quellensteuer dafür einheben. Die Besteuerung des Einkommens unterliegt nach wie vor Österreich.
- Liechtenstein: unabhängig wie hoch das Ausmaß der Homeoffice-Tätigkeit in Österreich ist, hat Liechtenstein das Recht für das gesamte Einkommen Quellensteuer einzuheben, danach gilt weiterhin die Anrechnungsmethode bei der Besteuerung in Österreich.
[1] BMEIA, GZ 2023-0.227.211, Veröffentlichung 59/11
[2] Art. 19 DBA Deutschland
Stand 7. Dezember 2023 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)