![](https://bgr-steuerberater.at/wp-content/uploads/2024/07/AdobeStock_116443574_Terminerinnerung_Energiekostenpauschale_gr-150x150.jpg)
TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!
November 15, 2023![](https://bgr-steuerberater.at/wp-content/uploads/2015/11/261-e1479840909340.jpg)
Klienteninformation zum Jahreswechsel 2023/2024
Dezember 6, 2023Für die Zinsersparnis eines unverzinslichen Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens ist laut aktuellem Erlass des BMF in 2024 ein Sachbezug in Höhe 4,5 % p. a. (2023: 1,0 %) des aushaftenden Kapitals anzusetzen. Falls ein niedrigerer Zinssatz bei der Berechnung der Zinsen zur Anwendung kommt, ist die Differenz zum Referenzzinssatz zu versteuern. Allerdings besteht ein Freibetrag in Höhe von € 7.300,00, sodass nur vom übersteigenden Betrag ein Sachbezug zu ermitteln ist.
Stand: 27. November 2023