Spendenbegünstigung Ausweitung und Erleichterung der Begünstigungskriterien

Der Ministerrat hat am 05.07.2023 eine Reform der Spendenabsetzbarkeit beschlossen. Inzwischen liegt eine Regierungsvorlage zur Behandlung im Nationalrat vor. Vorbehaltlich der Gesetzwerdung sind insbesondere folgende Ausweitungen bzw. Erleichterungen geplant:

  • Ab 01.01.2024 sollen alle gemeinnützigen Rechtsträger die steuerliche Spendenabsetzbarkeit beantragen können. Rechtsträger, die gemeinnützige Zwecke wie Bildung, Sport, Kunst und Kultur etc. verfolgen, werden somit in den Kreis der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen. Die Spendenbegünstigung ist beim Finanzamt Österreich zu beantragen.
  • Eine weitere Ausweitung besteht darin, dass zukünftig bereits gemeinnützige Rechtsträger bereits nach einem Jahr des Bestehens (Verfolgen des gemeinnützigen Zwecks) die Spendenbegünstigung beantragen können. Die Mindestbestandsdauer würde damit von drei auf ein Jahr verkürzt werden.
  • Für Organisationen welche zu keiner gesetzlichen oder satzungsmäßigen Abschlussprüfung verpflichtet sind,soll es zukünftig zu Erleichterungen bei der Antragstellung kommen. Die Verwaltung für solche kleinen Rechtsträger soll dadurch vereinfacht werden, dass eine Steuerberaterbestätigung und ein vereinfachtes Meldeverfahren ausreichend sein soll.
  • Für begünstigungsschädliche Tätigkeiten war bisher eine Obergrenze von € 40.000 Umsatz vorgesehen. Die Obergrenze soll auf € 100.000 erhöht werden. Außerdem soll künftig eine Ausnahmegenehmigung im Nachhinein ebenfalls möglich sein.

Eine einkommensteuerbefreite Freiwilligenpauschale soll gesetzlich verankert und erhöht werden, um ehrenamtliche Tätige steuerlich zu unterstützen.

Sollten diese Bestimmungen vom Nationalrat verabschiedet werden, bedeutet dies für viele gemeinnützige Vereine einen einfachen Zugang zur Spendenbegünstigung. Spenden an spendenbegünstigte Vereine können als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden (max. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte eines Kalenderjahres). Durch die Spendenbegünstigung kann das Spendenaufkommen angekurbelt werden. Gerne beraten wir Sie dazu.

 zur Übersicht


Stand 7. Dezember 2023 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)