Ist der Unternehmer beruflich unterwegs, so können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten, Nächtigungskosten, Tagesdiäten und Nebenspesen steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Angestellte Vertreter können aufgrund einer Verordnung ein eigenes Vertreterpauschale in Höhe von 5 % der Bemessungsgrundlage als pauschale Werbungskosten steuerlich absetzen.
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