Steuerreform 2022 | CO2-Bepreisung und nationales Emissionshandelssystem

Mit dem Ziel Treibhausemissionen zu reduzieren soll durch die Schaffung eines nationalen Emissionshandelssystems der Einsatz von innovativen und emissionsarmen Technologien attraktiver gemacht werden.  Das neu geschaffene Emissionszertifikatshandelsgesetz 2022 – NEHG 2022 sieht ab 1.7.2022 den zwingenden Erwerb von Emissionszertifikaten für das in Verkehr bringen von Energieträgern vor.

Für den Erwerb der Emissionszertifikate ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde erforderlich, hierfür soll beim BMF ein eigenes Amt für Emissionszertifikatshandel eingerichtet werden.   Die Energieträger werden in Anlage 1 des NEHG näher definiert: Benzin, Gasöl (insb Diesel), Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin, wobei eine Ausweitung des Begriffes mittels Verordnung möglich ist.

Die nationalen Emissionszertifikate für die Treibhausgasemissionen eines Kalenderjahres müssen zu einem bestimmten Stichtag im darauffolgenden Jahr abgegeben werden. Handelsteilnehmer können nationale Emissionszertifikate für das Kalenderjahr bei der zuständigen Behörde erwerben oder im Falle der Nichtverwendung zurückgeben.

Die Einführung des Emissionszertifikatshandels erfolgt zunächst zu fixen Preisen („Fixpreisphase“). Die Emissionszertifikate haben für jedes Kalenderjahr einen festgelegten Ausgabewert:

KalenderjahrAusgabewert in €/Tonne
2022€ 30
2023€ 35
2024€ 45
2025€ 55

Ab 1. Januar 2026 erfolgt dann der Übergang in die Marktphase (Preisbildung durch den Markt).

Entlastungsmaßnahmen sind für den produzierenden Bereich (Carbon Leakage: Vermeidung der Verlagerung von Treibhausgasemissionen außerhalb Österreichs und Erhaltung der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit), für die Land- und Forstwirtschaft und für besondere Härtefälle (Unternehmen mit hoher Energieintensität) vorgesehen.

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Stand 26. November 2021 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)