VEREINE | Neuerungen für die Rechnungslegung
Das Fachgutachten zur Rechnungslegung der Vereine KFS/RL 19 wurde grundlegend überarbeitet und erstmals in strukturierter Form verfasst. Das Fachgutachten geht im Wesentlichen auf die gesetzlichen Größenklassen und deren Auswirkung auf die Rechnungslegung ein. Weiters wird auf einige Themen detaillierter wie bisher eingegangen (bspw. die Definition „gewöhnliche Einnahmen und Ausgaben“; Rechnungslegungsübergang bei Unter- bzw. Überschreiten der Schwellenwerte etc.). Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Größenklassen samt Kriterien zur Einstufung der Vereinsgröße:
klein | mittelgroß | groß | |
Regelung in | § 21 VerG | § 22 Abs 1 VerG | § 22 Abs 2 VerG |
Gewöhnliche Einnahmen/ Ausgaben | bis € 1 Mio | € 1 Mio bis € 3 Mio | über € 3 Mio |
Publikumsspenden | bis € 1 Mio | bis € 1 Mio | über € 1 Mio |
Rechnungslegung/ Gewinnermittlung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Vermögensübersicht | Bilanz, GuV | Bilanz, GuV, Anhang |
Rechnungsjahr | abweichend möglich | abweichend möglich | abweichend möglich |
Kontrolle | zwei Rechnungsprüfer | zwei Rechnungsprüfer | Abschlussprüfer übernimmt die Aufgaben der Rechnungsprüfer |
Für kleine und mittelgroße Vereine besteht die Möglichkeit eine freiwillige Abschlussprüfung durchzuführen. Soll der Abschlussprüfer die Aufgaben der zwei Rechnungsprüfer übernehmen, hat die Mitgliederversammlung darüber zu entscheiden, ob und inwieweit der Abschlussprüfer diese Aufgaben übernehmen soll.
Für die Aufstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei kleinen Vereinen wird folgendes Gliederungsschema empfohlen:
Einnahmen |
1. Spenden und sonstige Zuwendungen |
a. ungewidmet |
b. gewidmet |
2. Mitgliedsbeiträge |
3. Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit |
4. Subventionen |
5. sonstige Einnahmen |
a. Vermögensverwaltung |
b. andere Einnahmen |
Ausgaben |
1. Leistungen für statutarisch festgelegte Zwecke |
2. Spendenwerbung |
3. Verwaltungsausgaben |
4. Investitionen |
5. Sonstige Ausgaben |
Als Gliederungsschemata für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wird auf die sinngemäße Anwendung der unternehmensrechtlichen Bestimmungen verwiesen. Eine Gliederung des Eigenkapitals wird wie folgt empfohlen:
1. Vereinskapital |
a. Vereinskapital Anfangsbestand |
b. Jahresergebnis |
c. Vereinskapital Endbestand |
2. Rücklagen |
a. Statutengemäße Rücklagen – davon gewidmet |
b. sonstige Rücklagen – davon gewidmet (ua Projektrücklagen) |
Stand 26. November 2021 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)