VEREINE | Neuerungen für die Rechnungslegung

Das Fachgutachten zur Rechnungslegung der Vereine KFS/RL 19 wurde grundlegend überarbeitet und erstmals in strukturierter Form verfasst. Das Fachgutachten geht im Wesentlichen auf die gesetzlichen Größenklassen und deren Auswirkung auf die Rechnungslegung ein. Weiters wird auf einige Themen detaillierter wie bisher eingegangen (bspw. die Definition „gewöhnliche Einnahmen und Ausgaben“; Rechnungslegungsübergang bei Unter- bzw. Überschreiten der Schwellenwerte etc.). Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Größenklassen samt Kriterien zur Einstufung der Vereinsgröße:

 kleinmittelgroßgroß
Regelung in§ 21 VerG§ 22 Abs 1 VerG§ 22 Abs 2 VerG
Gewöhnliche Einnahmen/
Ausgaben
bis € 1 Mio€ 1 Mio bis € 3 Mioüber € 3 Mio
Publikumsspendenbis € 1 Miobis € 1 Mioüber € 1 Mio
Rechnungslegung/ GewinnermittlungEinnahmen-Ausgaben-Rechnung, VermögensübersichtBilanz, GuVBilanz, GuV, Anhang
Rechnungsjahrabweichend möglichabweichend möglichabweichend möglich
Kontrollezwei Rechnungsprüferzwei RechnungsprüferAbschlussprüfer übernimmt die Aufgaben der Rechnungsprüfer

Für kleine und mittelgroße Vereine besteht die Möglichkeit eine freiwillige Abschlussprüfung durchzuführen. Soll der Abschlussprüfer die Aufgaben der zwei Rechnungsprüfer übernehmen, hat die Mitgliederversammlung darüber zu entscheiden, ob und inwieweit der Abschlussprüfer diese Aufgaben übernehmen soll.

Für die Aufstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei kleinen Vereinen wird folgendes Gliederungsschema empfohlen:

Einnahmen
      1. Spenden und sonstige Zuwendungen
       a. ungewidmet
       b. gewidmet
      2. Mitgliedsbeiträge
      3. Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit
      4. Subventionen
      5. sonstige Einnahmen
       a. Vermögensverwaltung
       b. andere Einnahmen
Ausgaben
      1. Leistungen für statutarisch festgelegte Zwecke
      2. Spendenwerbung
      3. Verwaltungsausgaben
      4. Investitionen
      5. Sonstige Ausgaben

Als Gliederungsschemata für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wird auf die sinngemäße Anwendung der unternehmensrechtlichen Bestimmungen verwiesen. Eine Gliederung des Eigenkapitals wird wie folgt empfohlen:

1. Vereinskapital
      a. Vereinskapital Anfangsbestand
      b. Jahresergebnis
      c. Vereinskapital Endbestand
2. Rücklagen
      a. Statutengemäße Rücklagen
  – davon gewidmet
      b. sonstige Rücklagen
– davon gewidmet (ua Projektrücklagen)

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Stand 26. November 2021 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)